Rechtsanwalt Roy I. Fischer
Jahrgang 1968, Geburtsort Plauen/Vogtl.
Hauptamtliches
Studium in Stralsund und Jena
Referendariat ab 1996 beim Landgericht Gera
verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium in 1998 an der
Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
1999 Zulassung als Rechtsanwalt und angestellt in der Kanzlei Schmidt, Anton & Partner
Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung in allen Fragen des Privatrechts, insbesondere zur Wohn- und Gewerberaummiete sowie in Versicherungsfragen und der Regulierung von Schadensersatzansprüchen.
Weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit ist die Verteidigung in Straf- und OWiG-Verfahren. Dabei liegt die Konzentration der Vertretung in der strafrechtlichen Organhaftung der Vorstände und Geschäftsführer im allgemeinen Wirtschaftsstrafrecht sowie den sich aus der gewerblichen Tätigkeit der Unternehmen ergebenden strafrechtlichen Risiken.