11. November 2015

Roy I. Fischer

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Rechtsanwalt Roy I. Fischer

Jahrgang 1968, Geburtsort Plauen/Vogtl.

Hauptamtliches

Studium in Stralsund und Jena

Referendariat ab 1996 beim Landgericht Gera

verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium in 1998 an der

Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

1999 Zulassung als Rechtsanwalt und angestellt in der Kanzlei Schmidt, Anton & Partner

 

Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung in allen Fragen des Privatrechts, insbesondere zur Wohn- und Gewerberaummiete sowie in Versicherungsfragen und der Regulierung von Schadensersatzansprüchen.

Weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit ist die Verteidigung in Straf- und OWiG-Verfahren. Dabei liegt die Konzentration der Vertretung in der strafrechtlichen Organhaftung der Vorstände und Geschäftsführer im allgemeinen Wirtschaftsstrafrecht sowie den sich aus der gewerblichen Tätigkeit der Unternehmen ergebenden strafrechtlichen Risiken.