STVO-Novelle 2020

StVO-Novelle April 2020

Ab dem 28. April 2020 gilt die geänderte Straßenverkehrsordnung (StVO) mit teilweise sehr drastischen Strafen. So wird nun auch bei sog. Ersttätern und selbst bei relativ geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Regel ein Fahrverbot verhängt.

Die Strafen für Tempoverstöße werden deutlich verschärft.

Innerorts (auszugsweise):

  • Bis 10 km/h: 30 € (bisher 15 €)
  • 11 – 15 km/h: 50 € (bisher 25 €)
  • 16 – 20 km/h: 70 € (bislang 35 €)
  • 21 – 25 km/h: 80 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
  • 26 – 30 km/h: 100 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
  • 31 – 40 km/h: 160 € +1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h gibt’s 2 Punkte, Bußgelder bis zu 680 € und Fahrverbote von einem bis 3 Monate.

Außerorts (auszugsweise):

Bis 10 km/h: 20 € (bisher 10 €)

  • 11 – 15 km/h: 40 € (bisher 20 €)
  • 16 – 20 km/h: 60 € (bisher 30 €)
  • 21 – 25 km/h: 70 € + 1 Punkt
  • 26 – 30 km/h: 80 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
  • 31 – 40 km/h: 120 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h gibt’s neben Punkten vor allem das Fahrverbot von mindestens 1 Monat und Geldbußen bis zu 600 €.

Weiterhin gilt, dass mit Erreichen von 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Punkte werden gelöscht, wenn ihre Tilgungsfrist abgelaufen ist. Die Tilgungsfristen unterscheiden sich je nachdem, für welches Vergehen die Punkte auf dem Konto gespeichert wurden.

Hierbei gelten folgende Regeln:

  • Eintragungen nach Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt: Verjährung erfolgt nach 2,5 Jahren.
  • Eintragungen nach Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit zwei Punkten: Verjährung erfolgt nach 5 Jahren.
  • Eintragungen nach Straftaten mit drei Punkten: Verjährung erfolgt nach 10 Jahren.

Zudem werden alle Punkte gelöscht, wenn acht Punkte angesammelt wurden und somit der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde eingezogen wurde.

Im neuen Fahreignungsregister hat sich in Sachen Verjährung und Löschung der Punkte außerdem einiges verändert. Die Fristen sind nun genau definiert und jeder Verstoß steht für sich und verjährt somit auch, ohne Auswirkungen auf Punkte, die für andere Vergehen gespeichert wurden. Eine Löschung der Punkte erfolgt völlig automatisch.

Neben der Änderung der StVO mit künftig sehr drastischen Strafen kommt erschwerend hinzu, dass aufgrund der fortschreitenden Technologie der Messungen diese weder für den Betroffenen noch seinem Verteidiger ohne Sachverständige Unterstützung nur schwer auf etwaige Mess-. Bedien- oder Auswertfehler überprüfbar ist.

Wir beraten Sie, sollten Sie Unterstützung benötigen!

Jena, den 27. April 2020

Roy Fischer, Rechtsanwalt