Mieterschutz in der Corona-Krise

Mieterschutz in der Corona-Krise

Mieter, die aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind oder kommen werden, sollen zunächst bis zum 30. Juni 2020 vor außerordentlichen und/oder ordentlichen Kündigungen wegen Zahlungsverzuges geschützt werden. Der Mieter muss hierfür glaubhaftmachen, dass der Zahlungsverzug Ursache der Corona-Krise ist. Der Gesetzgeber hat sich vorbehalten, diese Frist ggf. zu verlängern.

Der Mieter bleibt dennoch zur Zahlung der säumigen Miete verpflichtet und hat Gelegenheit dies bis zum Juni 2022 nachzuholen.

Sind Sie als Vermieter oder Mieter von dieser gesetzlichen Regelung betroffen und haben Sie hierzu Fragen stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

27. März 2020

Fischer, Rechtsanwalt