StVO-Novelle seit 2009 ungültig?
Im April 2020 erst erwies sich, dass die jüngste Änderung der Straßenverkehrsordnung mit den doch recht drastisch geänderten Sanktionen aufgrund eines Formfehlers unwirksam war und daher deren Anwendung zumindest ausgesetzt worden ist.
Dies war wohl der Grund, dass dann auch die vorangegangenen Änderungen nochmals eingehender auf solche Verfahrensfehler geprüft worden sind. Es ist nun davon auszugehen, dass allein die Straßenverkehrsordnung vom 16. November 1970 weiterhin gilt– und zwar in der bis August 2009 gültigen Fassung. Sämtliche späteren Änderungen sind eben aus jenem nicht beachteten Zitiergebot ungültig? Da dies wiederum im Grundgesetz verankert ist, ist dies sowohl von den Behörden als auch den damit befassten Gerichten zu beachten.
Welche Auswirkungen dies nun hat bleibt abzuwarten. Dennoch aber sollte dies gerade Anlass sein, zumindest derzeit noch laufende Verfahren sehr kritisch zu betrachten.
Denn wie bereits zuletzt im April 2020 darauf hingewiesen worden ist, hat derzeit ein Betroffener im Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund der heute in der Praxis zum Einsatz kommenden Messtechnik ohnehin nur bedingt noch die im Grundgesetz verankerten Rechte – kann er doch weder die Messungen, noch deren korrekte Auswertung selbst oder durch seinen Verteidiger prüfen lassen, wenn dies eingeschränkt selbst einem Sachverständigengutachter nur bedingt eingeräumt wird.
Daher beraten wir Sie gern und kompetent, sollten Sie Unterstützung benötigen!
Jena, den 3. September 2020
Roy Fischer
Rechtsanwalt